Erst ab 18 Jahren
In der Schweiz dürfen Minderjährige keine Solarien benutzen. Unser Terminal prüft das Alter maschinell anhand Ihres Ausweises – weil es Vorschrift ist und wir es ernst nehmen.
Mindestens 24 Stunden Pause
Zwischen zwei Sitzungen liegt mindestens ein Tag. Nach einer Hautrötung eine Woche pausieren. Und langsam anfangen: die erste Sitzung dauert fünf Minuten.
Schutzbrille, keine Kosmetik
Die Augen brauchen eine Schutzbrille – Lidschluss genügt nicht. Sonnenschutzmittel und Kosmetik gehören vorher runter.
Wer besser nicht kommt
Wer Hautkrebs hatte, ein erhöhtes Hautkrebsrisiko oder sehr empfindliche Haut hat, sollte auf Solarien verzichten. Im Zweifel fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Ihren Hauttyp kennen
Bitte beachten Sie die Hauttyptafel im Solarium, schätzen Sie selbst ein, zu welchem Hauttyp Sie gehören, und halten Sie sich an die entsprechenden Empfehlungen.
Was UV wirklich macht
UV bräunt, lässt die Haut aber schneller altern und erhöht das Hautkrebsrisiko. Wir versprechen keine Gesundheit – wir sorgen für saubere Kabinen und ehrliche Angaben.
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Rechtliche Grundlage
Für Solarien gilt in der Schweiz das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall vom 16. Juni 2017 (NISSG, SR 814.71) mit der zugehörigen Verordnung vom 27. Februar 2019 (V-NISSG, SR 814.711), in Kraft seit 1. Juni 2019. Sie verpflichten uns unter anderem zu drei Dingen:
- Zutritt erst ab 18Die Alterskontrolle am Terminal prüft jeden Ausweis maschinell.
- Information über die RisikenBesonnungspläne an jeder Kabine und Hinweise an den Wänden.
- Vorgaben der HerstellerWir halten uns an die Sicherheitsangaben von Ergoline.
Quellen
NISSG, SR 814.71
V-NISSG, SR 814.711
BAG: Solarien